Gastrecht missbraucht?!

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In der Presse wurden erst gerade über zwei ganz üble Taten im Kanton Solothurn berichtet, welche von ausländischen Jugendlichen begangen wurden, welche jetzt vom Gericht behandelt werden. Der eine Fall geht ins Jahr 2005 zurück, als am Rande des Märet-Feschts in Solothurn ein wehrloser 17-jähriger Schweizer von einem 25-jährigen Türken und seinen Kollegen grundlos halb tot geschlagen wurde. Der Märet-Fescht-Schläger musste für seine sinnlos brutale Tat für 27 Monate in den Knast, das Strafmass wurde später revidiert und auf 15 Monate heruntergeschraubt. Wegen guter Führung durfte er sogar 5 Monate vor Ablauf seiner Haftstrafe das Gefängnis verlassen. Schon nur dieser Umstand ist unglaublich und sehr schwer nachvollziehbar. Zum Glück hatte das Migrationsamt eine andere Ansicht der Dinge und hat die Ausschaffung des Schlägers angeordnet. Dieser jedoch legte beim Solothurner Verwaltungsgericht Beschwerde ein, welche abgewiesen wurde. Der Türke, welcher arbeitslos ist und die Genugtuung für das Opfer von Sfr. 12‘000.00 nicht bezahlen kann, hat den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Das schlimme am Ganzen ist aber, dass das weiterziehen ans Bundesgericht den Angeklagten Sfr. 20‘000.00 gekostet hat, welcher er komischerweise bezahlen konnte?! Das definitive Urteil ist beim Bundesgericht noch hängig. Der andere Fall handelt von den drei 20-jährigen Todesraser von Schönenwerd, einem Türken und einem Kroaten, welche im Jahr 2008 sich ein rücksichtsloses Raser-Rennen mit dem Griechischen Kollegen auf offener Strasse geliefert haben. Dabei baute der Grieche einen tödlichen Unfall, wobei eine erst 21-jährige unbeteiligte Frau, welche als Beifahrerin hinten im Auto sass, in welches der Raser hinein gedonnert ist, starb. Seit letztem Montag stehen die Raser nun vor dem Amtsgericht in Olten, wo ihnen der Prozess gemacht wird. In der gleichen Woche am Donnerstag, erwischt die Polizei den Türken als Beifahrer in einem getunten Auto mit überhöhter Geschwindigkeit, bei einem weiteren Raser-Rennen. Am Tag darauf wird auch der Kroate von der Polizei gestellt, welcher mit seinem Auto ohne Führerausweis unterwegs war. Nun soll einer noch sagen, dass diese Beiden keine notorischen Raser sind, welche unsere Gesetze achten! Der Staatsanwalt verlangt für den Hauptangeklagten Griechen acht Jahre Knast und für die beiden anderen je sieben Jahre.

Ich hoffe in beiden Fällen auf eine klare und harte Sanktion vom Bundes-, wie auch vom Amtsgericht. Denn wer sein Gastrecht hier derart missbraucht und mit Füssen tritt, hat es nicht länger verdient in der Schweiz beheimatet sein zu dürfen. Alles andere als eine Ausschaffung in ihre Heimatländer inkl. Landesverbot ist in meinen Augen eine Parse und ein Hohn auf unseren Rechtsstaat! Es soll all jenen jungen Ausländern ein Warnsignal sein, welche sich auf dem schiefen Weg befinden. Ich schätze unsere ausländischen Mitbürger sehr, bin ja auch mit einer verheiratet, jedoch haben diese nicht das Recht sich so bei uns aufzuführen. Ansonsten zeige ich ihnen gerne wo die Türe steht, um unsere schöne und friedliche Schweiz Richtung Heimatland verlassen zu können.

Nachtrag vom 11.10.2010: Um nicht ein falsches Bild zu vermitteln und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, habe ich folgenden Nachtrag zu machen. Im Falle der Schweizer „Berufsschulschläger“, welche in München wahllos Passanten aus purem Spass massiv verprügelt haben, sehe ich eine gleich harte Bestrafung vor, wie beim Märetfescht-Schläger von Solothurn. Ich hoffe, dass die Schläger von München, welche alle Schweizerbürger sind, ihre Haftstrafe nicht in der Schweiz sondern in Deutschland absitzen müssen.