Kantonale Abstimmungsvorlagen

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Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten? Am Sonntag stehen auf kantonaler Ebene zwei wichtige Vorlagen zur Abstimmung bereit. Bei der Vorlage „Wirtschafts- und Arbeitsgesetzt (WAG)“ werden mit Ausnahme des Gesetzes über die öffentliche Ruhetage, sämtliche wirtschaftsrelevanten Bereiche in einer einzigen Vorlage zusammengefasst. Was vorher mit 25 Erlassen und über 300 Paragrafen geregelt wurde, wird jetzt in einem zeitgemässen Gesetz mit 100 Paragrafen geregelt. So gibt es neu auch gesetzliche Bestimmungen zur Prostitution: Voraussetzung um sich offiziell prostituieren zu dürfen sind Volljährigkeit, Krankenkasse und Arbeitsbewilligung. Wer Sexarbeiterinnen beschäftigt oder Räume vermietet muss neu eine Betriebsbewilligung besitzen, eine Register der Sexarbeiterinnen führen und für die Gesundheit und Sicherheit sorgen. Diese gesetzliche Verbesserung macht absolut Sinn und dient dazu, Sexarbeiterinnen besser zu schützen. Eine wesentlich grössere Änderung, beinhalten die kontrovers diskutierten Ladenöffnungszeiten. Variante 1 sieht grundsätzliche Öffnungszeiten werktags von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr vor und am Samstag bis 18 Uhr. Variante 2 sieht an Werktagen Öffnungszeiten von 5 Uhr bis 18.30 Uhr vor, am Samstag bis 18 Uhr und einen Abendverkauf bis 21 Uhr. Dies entspricht weitgehend der heutigen Praxis. Die Variante 1 jedoch, beinhaltet einen Ausbau des bestehenden Angebots, eine sogenannte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, was verlockend klingt. Ganz neu ist dieses Angebot aber nicht, denn bei den Bahnhofsläden und den Tankstellenshops besteht dies bereits seit mehreren Jahren. Erfahrungen in anderen Kantonen haben gezeigt, dass längere Öffnungszeiten kein Garant für mehr Arbeitsplätze und schon gar nicht für mehr Umsatz sind. Eher ist zu befürchten, dass vor allem Angestellte (kleinerer Betriebe) darunter leiden und für das gleiche Geld länger arbeiten müssen. Daher macht eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten per se, wenig Sinn – JA zur Variante 2 inkl. Stichfrage!

Senkung der Prämienverbilligung Die Prämienverbilligung ist ein sehr zielgerichtetes, wirksames und nachhaltiges Instrument, welches bezugsberechtigte Familien und Einzelpersonen finanziell entlastet. Dies vor allem in Zeiten, in welchen jährlich die Krankenkassenprämien steigen und viele Familien vor finanzielle Probleme stellt. Dort greift dieses soziale Instrument, federt ab und entlastet die Familien im Portemonnaie. Daher kann ich auch gut verstehen, dass man grundsätzlich gegen eine Senkung der Prämienverbilligung ist. Jedoch gibt es Situationen, in welchen man etwas Abstand von seinen Grundsätzen gewinnen muss, um das Ganze in einem grösseren Kontext betrachten zu können. Die angesprochene Senkung der Prämienverbilligung ist eine von über 100 Sparmassnahmen, welche der Kantonsrat zur Sanierung der Kantonsfinanzen beschlossen hat. Dabei mussten auch unpopuläre Entscheide getroffen werden, eine davon ist die Senkung der Prämienverbilligung, mit welcher der Kanton pro Jahr rund 7 Mio. Franken einsparen kann. Nun wäre es aber ein falsches Signal, wenn die Sparmassnahmen nicht als Gesamtpakte verabschiedet, sondern einzelne Teile davon herausgebrochen würden. Dies würde die gesamte Sparanstrengungsübung in Frage stellen. Von der Senkung betroffen sind Personen/Familien deren massgebliches Einkommen 50’000 Franken übersteigt, vorgängig waren es 80’000 Franken. Dies erscheint auf den ersten Blick als krasse Reduktion. Wenn man aber weiss, dass im Jahr 2013 rund 94 Prozent der Prämienverbilligungen an Personen floss, welche über ein massgebliches Einkommen zwischen 0 bis 50’000 Franken betrug, ist dies verantwortbar. Übrigens, die wirtschaftlich Schwächsten und Ergänzungsleistungs- oder Sozialhilfebezüger sind von der Senkung nicht betroffen. Zuletzt kann getrost gesagt werden, dass jährlich die Möglichkeit besteht, den Satz der Prämienverbilligung ohne gesetzliche Änderung wieder nach oben zu korrigieren. Voraussetzungen dafür sind eine verbesserte Finanzsituation des Kantons. Um die Sparanstrengungsübung nicht in Frage zu stellen, unterstütze ich das Gesamtpaket der Sparmassnahmen und stimme für die Senkung der Prämienverbilligungen!

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