Heiratsstrafe abschaffen!

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Wenn man von Heiratsstrafe spricht, spricht man zugleich von einer Diskriminierung, einer Verfassungswidrigkeit und einem seit Jahrzehnten ungelösten Problem. Bereits im Jahr 1984 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das heutige Recht verfassungswidrig ist. Dies beinhaltet die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten Paaren inklusive eingetragenen Partnerschaften gegenüber unverheirateten Paaren. Diese bezahlen heute wesentlich mehr Bundessteuern als das gleiche Paar, das am gleichen Ort mit gleichem Einkommen ohne Trauschein zusammenlebt. Dasselbe gilt auch bei den AHV-Renten, verheiratete Rentnerehepaare erhalten eine wesentlich tiefere Rente im Vergleich zu den unverheirateten Rentnerpaaren. Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich und wurde daher auch bereits in allen Kantonen behoben. Bei uns im Kanton Solothurn werden schon seit Jahren bei Staats-, Gemeinde und Kirchensteuern Ehepaare (inkl. eingetragene Partnerschaften) gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr diskriminiert. Die Diskriminierung besteht nur noch auf der Bundesebene, welche nun mittels Volksabstimmung am 28. Februar ein für allemal abgeschafft werden soll!

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies folgendes: Bei einem Konkubinatspaar, welche beide Partnern je Sfr. 50’000.- verdienen, resultiert eine Bundessteuer von Sfr. 1’000.-. Ein Ehepaar (eingetragene Partnerschaft) hingegen, welches zusammen Sfr. 100’000.- verdient, muss eine Bundessteuer von satten Sfr. 2’200.- entrichten. Für meinen Begriff ist der mehr als doppelt so hohe Steuerunterschied ungerecht, unfair und absolut inakzeptabel. Ähnlich sieht es auch bei der AHV-Rente aus, bei welcher die Maximalrente bei einem Ehepaar / eingetragenen Partnerschaft auf 150 Prozent beschränkt ist. Ein Konkubinatspaar hingegen erhält zusammen eine 200 Prozent Rente. Es darf und kann nicht sein, dass durch das Jawort automatisch finanzielle Nachteile entstehen!

Das progressive Steuersystem trägt auch seinen Beitrag zur heutigen Situation bei. Wer mehr verdient, muss prozentual umso mehr steuern bezahlen. Dabei wird das Einkommen des Ehepaars nicht separat sondern gemeinsam besteuert. Dies möchten die Initianten der Heiratstrafe weiterhin beibehalten und das Ehepaar als Wirtschaftsgemeinschaft in der Verfassung verankern. Dies löst bei den Gegnern namentlich der FDP keine Freude aus, denn diese möchten keine Wirtschaftsgemeinschaft sondern eine Individualbesteuerung einführen. Der angestrebte Systemwechsel, welcher bürokratischer ist als das jetzige System und einen Verwaltungsaufwand von 30 bis 50 Prozent mit sich bringt, ist keine vernünftige Alternative. Wenn ein Systemwechsel, dann gibt es für mich persönlich nur die Quellensteuer wie sie z.B. Deutschland kennt, alles andere ist nicht erstrebenswert.

Ein weiteres Argument gegen die Heiratsstrafe erfolgt aus dem linken Lager und dem Dachverband der Schwulen. Diese empfinden die Ehe-Definition der Heirats-Initiative zwischen Mann und Frau als Diskriminierung und lehnen diese kategorisch ab. Nun ist es aber so, dass sich die Initianten auf das heutig gültige recht und deren Definition aus der Bundesverfassung abstützt. Dort wird die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau beschrieben, eine andere Definition gibt es nicht. Des Weiteren kommt auch die geltende Rechtssprechung des Bundesgerichts und der Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur gleichen Definition. Im Übrigen sind die eingeschriebenen Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren gesetzlich der Ehe gleichgestellt und sind somit auch von der Diskriminierung der Heiratsstrafe betroffen. Aus diesem Grund verstehe ich auch nicht, warum sich die Schwulenverbände so vehement gegen die Heiratsstrafe stellen, da diese ja auch davon betroffen sind. Ich persönlich habe nichts gegen eine offenere Definition von Ehe einzuwenden, jedoch braucht es dazu eine Änderung in der Verfassung. Diese müsste aber zuerst mittels Initiative lanciert und schlussendlich durch das Volk an der Urne abgesegnet werden. Solange aber dies nicht geschieht, ist das geltende Recht massgebend, welche die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn am 28. Februar das Volk die Initiative annimmt.

Zum Schluss noch etwas, auch wenn die erste SRG-Wahlumfrage eine Annahme der Initiative mit erstaunlichen 67 Prozent prophezeit, wird sich dieser Wert sicher noch nach unten Korrigieren. Denn die Herren Levrat (SP) und Müller (FDP) blasen erst jetzt zum medialen Gegenangriff und versuchen die Stimmberechtigten mit ihren (Schein-)Argumenten zu überzeugen. Von daher ist es umso wichtiger, den Inhalt der Initiative, die Facts und die Idee dahinter korrekt wiederzugeben. Mit den oben beschriebenen Argumenten, sollte es auch ihnen gelingen, ihre Familie und Freunde von der Initiative zu überzeugen. Mit einem JA am 28. Februar streichen wir die längst fällige Heiratsstrafe aus dem Steuerrecht. Ich hoffe, Sie tun es mir gleich – DANKE!

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