Unnötige #DSI !

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Seit Wochen sind die Spalten der Zeitungen mit Infos über die Durchsetzungsinitiative (DSI) gefüllt, emotionale Inserat- und Plakatkampagnen buhlen um Aufmerksamkeit der Wähler und auf den Kanälen der sozialen Medien, liefern sich Befürworter und Gegner eine heftige Argumentationsschlacht. Unglaublich wie viele Menschen sich zu Wort melden, sich einsetzen und andere dazu mobilisieren, am 28. Februar abstimmen zu gehen. Eine solche Mobilisierung ist in der Schweiz selten und findet nur statt, wenn es um wichtige Themen geht welche die Grundfeste unserer Demokratie gefährden, was bei der DSI der Fall ist.

Um was genau geht es eigentlich bei der DSI? Wie es der Name bereits sagt, wollen die Initianten die bereits im Jahr 2010 vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative, mittels DSI durchsetzen. Anscheinend hat diesen die Umsetzung zu lange gedauert, daher haben sie noch bevor der Bundesrat und das Parlament ihre Arbeit aufnahm, die DSI eingereicht. Mit diesem Vorgehen torpedierten sie zum einen ihre eigene Initiative und zum anderen unsere Verfassung, welche eine solche Vorgehensweise nicht vorsieht. Das Parlament hat trotz allem fristgerecht die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Gesetz angepasst und verschärft. Da kein Referendum ergriffen wurde, steht dieses bereit und würde bei einer Ablehnung der DSI in Kraft treten.

Grundsätzlich gesagt, geht es bei beiden SVP-Initiativen um die Ausschaffung von straffälligen Ausländern, welche wegen schweren Delikten verurteilt wurden. Gegen dieses Unterfangen ist nichts einzuwenden, denn bereits heute werden mit den bestehenden Gesetzen straffällige Ausländer ausgewiesen. Die Gerichtspraxis sieht dabei vor, nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip den Einzelfall zu prüfen. Da wir in einem Rechtsstaat leben, ist jeder vor dem Gesetze gleich zu behandeln und jeder hat das Recht angehört zu werden. Unser Erfolgsmodell beruht auf der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive u. Judikative), welche die Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Matchbegrenzung verteilt. An diesem möchten nun die Initianten herumschrauben und direkten Einfluss auf die Ausschaffung von straffälligen Ausländern nehmen.

Laut DSI verlangen sie, dass die Bestimmungen zur Ausschaffung direkt und detailliert in die Verfassung geschrieben wird, was zugleich das Parlament als Gesetzgeber ausschaltet. Mit dem verschärften *Deliktekatalog und dem Wegfall der Härtefallklausel soll eine direkte Ausschaffung möglich werden, was einem Automatismus gleich kommt und unsere Richter ausschaltet. Der Anwendungsautomatismus verstösst gegen grundlegende Prinzipien unserer Verfassungsordnung, so führen auch leichte Fälle von Sozialmissbrauch, welche nur mit Busse bestraft werden, zur direkten Ausweisung. Mittels Härtefallklausel, welche die Initianten ganz bewusst weggelassen haben, wäre es dem Richter möglich, die Lebensumstände des Betroffenen bei der Frage zu berücksichtigen, ob er ausgeschafft werden muss oder nicht. Eine solche Interessensabwägung will die SVP mit der DSI um jeden Preis verhindern, denn ihnen geht es einzig um die begangene Straftat und die darauffolgende direkte Ausweisung aus der Schweiz. Des Weiteren sollen Ausländer welche innerhalb der letzten zehn Jahre bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe- oder Geldstrafe verurteilt worden sind, bei einem weiteren **Vergehen nach Deliktkatalog zwingend ausgeschafft werden. Dies würde auch bei einem geringfügigen Delikt z.B. Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, einer falschen Übersetzung oder Schwarzarbeit in Kraft treten.

Ich vermisse hierbei die Verhältnismässigkeit zwischen Delikt und Strafe, welche nicht gegeben ist und ziemlich willkürlich daherkommt. Eine schwarzarbeitende Putzfrau oder ein harmloser Kiffer mit einer Ausschaffung zu bedrohen, ist gleichermassen unmenschlich wie unsinnig. Selbstverständlich sollen Mörder und Vergewaltiger nach Verbüssung ihrer Haftstrafe, wie bisher, ausser Landes verwiesen werden können. Im übrigen ist der grösste Teil der Ausländer die im Gefängnis sitzen, sind Kriminaltouristen, welche nach Verbüssung ihrer Haft die Schweiz ganz automatisch wieder verlassen. Hier jedoch geht es um unserer ausländischen Mitbürger, Ehepartner, Nachbarn, Freunde und Arbeitskollegen, welche von einem solchen unmenschlichen Gesetz auch betroffen sind. Wollen wir tatsächlich in unserem Land eine Rechtsungleichheit schaffen und zwei verschiedene Strafrechte, eines für Schweizer und eines für Ausländer haben und zugleich unsere Rechtssicherheit abschaffen? Ich halte dieses Unterfangen für völlig absurd, unnötig und dies widerspricht diametral unserem Demokratieverständnis. Zugleich würden wir auch unser Verhältnis mit den europäischen Partnern deutlich verschlechtern. Denn die Initiative verstösst nicht nur gegen die europäische Menschenrechtskonvention sondern sie ritzt auch am Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der EU.

Ich bin der Überzeugung, dass das Schweizer Stimmvolk vernünftig genug und sich der grossen Tragweite bewusst ist, was ein JA zur DSI bedeuten würde. Im Anbetracht dessen und der grossen zivilgesellschaftliche Bewegung welche sich gegen die DSI aufgestellt hat, blicke ich positiv dem 28. Februar entgegen. Trotzdem lege ich allen abstimmungsmüden und notorischen Nichtwählern ans Herz, ihrer Pflicht noch nachzukommen und ein NEIN zur Durchsetzungsinitiative in die Urne zu legen – DANKE!

*Direkte Landesverweisung: vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag / schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Einbruchsdelikte durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls, Sachbeschädigung u. des Hausfriedensbruchs / qualifizierter Diebstahl, Raub, gewerbemässiger Betrug, qualifizierte Erpressung, gewerbemässige Hehlerei / Betrug im Bereich Sozialhilfe u. der Sozialversicherung sowie Sozialmissbrauch / Menschenhandel, qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung, Geiselnahme / sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution / Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen / Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
** Zwingende Landesverweisung: Einfache Körperverletzung, Aussetzung, Raufhandel / Hausfriedensbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung oder Diebstahl / qualifizierte Veruntreuung, gewerbsmässiger betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Check- u. Kreditkartenmissbrauch, Wucher / Freiheitsberaubung u. Entführung / sexuelle Handlung mit Kindern, Abhängigen, Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten, Ausnützung der Notlage, Pornografie / Brandstiftung, vorsätzliche Verursachung einer Explosion, Gefährdung durch Sprengstoff u. giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen u. Gasen / Geldfälschung u. Geldverfälschung /öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Finanzierung des Terrorismus / Gewalt u. Drohung gegen Behörden und Beamte, Verweisungsbruch / falsche Anschuldigung, qualifizierte Geldwäscherei, falsches Gutachten, falsche Übersetzung / vorsätzliche Widerhandlung gegen Ausländergesetz / Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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