Volksabstimmung vom 09.02.2020

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Liebe Politspam-Leser
Gerne sende ich euch meine Gedanken zur kommenden Abstimmung vom 9. Februar 2020 zu. In kurzen Texten erläutere ich dabei den Inhalt der kommunalen, kantonalen und nationalen Vorlagen und gebe mein kurzes Statement dazu ab – somit bleibt noch genügend Zeit um abstimmen zu gehen!


Landbeschaffungskredit 15 Mio. Franken

Seit 45 Jahren betreibt die Stadt Grenchen eine aktive Bodenpolitik zur Förderung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts, dieses Erfolgsmodell muss unbedingt weitergeführt werden. Mit dem geforderten Kredit von 15 Mio. Franken, können wir strategisch wichtige Grundstücke erwerben, diese weiterentwickeln oder unerwünschten Entwicklungen wie Bodenspekulation zuvorkommen. Der Landbeschaffungskredit ist ein wirksames Steuerungselement um die Stadtentwicklung weiter zu fördern und den bewussten Umgang mit unserem knappen Gut dem «Boden» vorbildlich umzugehen. Bestehende Flächen sollen sinnvoll und nachhaltig genutzt werden. Sei dies durch Arealentwicklung oder durch den gezielten Verkauf respektive Nichtverkauf oder die bewusste Abgabe im Baurecht. Im öffentlichen Interesse liegen etwa die Weiterentwicklung und Aufwertung von Quartieren, die Belebung des Stadtzentrums oder der Schaffung von hochwertigem und attraktivem Wohnraum. Dies funktioniert aber nur, wenn wir strategisch wichtige Flächen dazukaufen und somit Einfluss auf die Weiterentwicklung nehmen. Dasselbe gilt für die Entwicklungsflächen in der Arbeitszone für Unternehmer. Nur wenn wir grosse, strategisch wichtige Grundstücke sichern, können wir die die Nutzung der Grundstücke beeinflussen und den Branchenmix in der Arbeitszone in die im «Kompass» definierte Richtung lenken. Mit diesem Steuerungselement können wir erwünschte Entwicklungen begünstigt bzw. unerwünschte Entwicklungen verhindern oder wollen sie, dass noch weiter günstiger Wohnraum in Grenchen gebaut wird – von diesem haben wir mehr als genug!


Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Es gibt Städte wie Basel, Bern, Luzern oder Zürich wo der Wohnungsmarkt derart überhitzt ist, dass das Finden von günstigen Mietwohnung ein Ding der Unmöglichkeit ist. Daher kommt es auch nicht von ungefähr, dass genau dort das Stimmvolk an der Urne eine verstärkte Förderung von günstigem Wohnraum eingefordert hat. Die Grossstädte sollen sich dementsprechend auch nicht zu reinen Reicheninseln entwickeln. Soziale Durchmischung ist unabdingbar und es ist auch am Staat, diese zu gewährleisten. Hier kann gemeinnütziger Wohnraum, wie er von den Initianten gefordert wird, Abhilfe schaffen. Die Initiative setzt aber aufs falsche Instrument, weil sie dem ganzen Land eine Quote überstülpt. Diese ignoriert aber dabei, wie unterschiedlich der Problemdruck ist. Was für die Grossstädte gut ist, muss noch längst nicht für alle Kleinstädte oder Gemeinden der Schweiz gut sein. In meiner Stadt Grenchen (17‘800) haben wir einen hohen Anteil an günstigem Wohnraum und einen sehr hohen Leerwohnungsbestand von 2.02% (Kanton Solothurn 3.4%). Hier würde die starre 10-Prozent-Quote keine Lösung bringen, sondern neue Probleme schaffen, welche wir nicht gebrauchen können und wollen. Einen besseren Weg indes, beschreitet der Bund schon seit Jahren erfolgreich mittels dem «Fonds de Roulement». Dieser bietet den Genossenschaften Darlehen als Starthilfe an, welche dadurch den Bau von Genossenschaftswohnungen fördern. Um die Kraft dieser Förderung aufrechtzuerhalten, hat das Parlament eine Aufstockung des Fonds um 250 Mio. Franken beschlossen. Diese Art von Gegenvorschlag tritt aber nur in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.


Das neue «Antidiskriminierungsgesetz»

Heute schützt das Strafrecht die Menschen in der Schweiz vor Diskriminierung wegen Rasse, der Religion oder der Ethnie – nicht aber wegen der sexuellen Orientierung. Leider haben sich in der Vergangenheit vermehrt Fälle ereignet, bei welchen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Öffentlichkeit verbal oder sogar tätlich angegriffen wurden. Diese unschöne Tendenz wird durch das Monitoring der LGBT-Organisationen, welches den Zeitraum zwischen Nov. 2016 und Nov. 2017 unter die Lupe genommen haben, bestätigt. Laut dem Monitoring wurden im überprüften Zeitraum pro Woche zwei diskriminierende Vorfälle registriert. Dies mag auf den ersten Blick als nicht so gravierend erscheinen, ist aber für die betroffene Person im Einzelfall sehr belastend. Da die Würde des Menschen für alle gilt, ungeachtet der Hautfarbe, der Religion und eben auch der sexuellen Orientierung und weil dies ein unhaltbarer Zustand ist, wurde das Parlament aktiv. Diese haben zum Ziel, den Schutz für die Betroffenen auf Gesetzesebene zu verbessern. Mittels dem zusätzlichem Artikel «sexuelle Orientierung» in der Antirassismus-Strafnorm soll Abhilfe geschaffen werden. Die Antirassismus-Strafnorm ist nachweislich ein wirksames und präventives Mittel, folgerichtig soll in der neuen Fassung auch der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung sowie die systematische Herabsetzung und Verleumdung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen strafbar sein. Die Gegner des neuen Antidiskriminierungsgesetzes sprechen von einem «Zensurgesetzt» und davon, dass Homosexuelle längst gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Zur ersten Behauptung kann folgendes gesagt werden, die in der Verfassung garantierte Meinungsäusserungsfreiheit wird weder mit dem geltenden noch dem erweiterten Antirassismus-Artikel eingeschränkt. Und zur zweiten Aussage liefert Pink Cross eine Deckungsgleiche Aussage. Diese attestiert der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung einen respektvollen Umgang mit Homosexuellen, was für mich als selbstverständlich gelten sollte. Denn wer Menschen aufgrund ihrer Sexualität gezielt herabsetzt, verletzt ihre Würde als «Geschöpf Gottes» und soll zukünftig durch den zusätzlichen Artikel strafrechtlich belangt werden!


Steuerreform

Sollte der zweite Anlauf in Sachen Steuerreform vor dem Solothurner-Stimmvolk scheitern, würde es mehr als ungemütlich in unserem Kanton werden und wir wären definitiv nicht mehr konkurrenzfähig. Die bundesrechtlichen Vorgaben müssten zwingend umgesetzt werden, was für die bislang privilegierten Statusgesellschaften bedeuten würden, dass diese auf einen Schlag 21 Prozent Steuern abliefern müssten, was für den Wirtschaftsstandort Solothurn dem Tod gleichkäme. Auch hätte dies für Gemeinden mit einem hohen Anteil an Industrie wie z.B. die Stadt Grenchen oder Zuchwil, massive Steuerausfälle zur Folge. Zum Glück hat sich die kantonsrätliche Finanzkommission nach dem knappen Volks-Nein zur STAF (51.4%) zusammengerauft und innert kürzester Frist eine Konsenslösung ausgearbeitet. Niemand im Kantonsrat war so richtig happy über diesen Entscheid, aber jeder sah darin die Notwendigkeit diesem gut solothurnischen Kompromiss zuzustimmen, was sie mit 85 JA- und 1 NEIN-Stimme auch deutlich taten. Nun liegt es am Solothurner-Stimmvolk es dem Kantonsrat gleich zu tun und die Steuerreform anzunehmen. Bei einem JA zur Steuerreform, werden die Unternehmen dem Standort Solothurn weiterhin treu bleiben, investieren, Jobs schaffen und Steuern bezahlen. Dank der ausreichenden Gegenfinanzierung würden die jährlichen Ausfälle der Gemeinden während den kommenden 8 Jahren vom Kanton bezahlt und die Bürgerinnen und Bürgern mit tieferen Einkommen würden entlastet. Mit einer effektiven Gewinnsteuerbelastung von 15,1% würde der Kanton Solothurn künftig klar vor Bern und auf Augenhöhe mit den Nachbarkantonen Aargau und Jura zu liegen kommen. Selbstverständlich ist dies positiv, jedoch finde ich persönlich den kantonalen sowie auch den innerkantonalen Steuerwettbewerb als sehr fragwürdig, nicht wirklich nachhaltig und unnötig. Leider kann diesem Umstand nichts entgegengesetzt werden, denn wenn wir bei diesem «Game» nicht mitmachen, stehen wir von Anfang an als Verlierer da und müssen die Zeche selber bezahlen.

Comments

  1. Rolf Späti sagt:

    Lieber Matthias, ich werde dieser Steuerreform auch zustimmen. Deine Argumentation basiert aber nicht auf meiner Erfahrung und ist aus meiner Sicht ziemlich gewagt. Der Wirtschaftsstandort wird keineswegs gesichert mit dieser Massnahme. Keine Betriebe haben wegen der Steuern in der Vergangenheit unseren Kanton verlassen, sondern eher wegen zu hohen Vorschriften und Löhnen. Gerade Produktionsbetriebe wandern aus oder werden an ausländische Unternehmen verkauft, mit dem Ziel der Schliessung und dem Konkurrenzabbau. Eine Steuersenkung in diesen Bereichen dient nur zur Verbesserung des Portefeuille -Inhaltes. der Aktionäre und des Managements, welches notabene nicht Steuerpflichtig ist in unserem Kanton. Die mit der Steuerreform verbesserte Entlastung der untersten Einkommen und die „Familienzulagenverbesserung ist dermassen marginal, dass davon kaum jemand wirklich profitieren kann. Ok, akzeptieren wir diesen Kompromiss und machen wir uns nichts vor – den Ausgang aus der Steuerhölle haben wir damit noch nicht gefunden.

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