Neues Polizeigesetz
Als einer der letzten Kantone besitzen wir immer noch ein nicht zeitgemässes Polizeigesetzt, welches der technischen Entwicklung sprich «Digitalisierung» hinterherhinkt. Von daher betrachtet, war die gründliche Überarbeitung mehr als notwendig. Durch das neue Gesetz sollen Abläufe und Prozesse optimiert und zusätzlich zeitgemässe Instrumente für die Polizeiarbeit geschaffen werden. Delikte sollen dadurch verhindert und nicht wie bisher nur im Nachhinein aufgeklärt werden. Was den Datenschutz sowie Kontrolle der Ermittlungs- und Fahndungsinstrumente betrifft, ist das neue Gesetzt strenger und präziser als die Bestimmungen anderer Kantone.
Inhaltlich geben die Polizeiausbildung welche neu zwei Jahre dauert, sowie das neue Drohnenflugverbot an einem Ereignisort im Umkreis von 300 Metern (Persönlichkeitsschutz) nicht wirklich zu diskutieren. Auch die automatische Fahrzeugfahndung, welches eine zeitgemässe und effiziente Methode darstellt, mit welcher nach gesuchten Kontrollschildern und Personen gefahndet werden kann, macht sicher Sinn und ist eine Erleichterung der Polizeiarbeit. Daten welche automatisch erfasst, mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen und keine Übereinstimmung aufweisen, werden unverzüglich gelöscht.
Bei der verdeckten Vorermittlung und der verdeckten Fahndung gibt es vor allem auf der Gegnerseite des neuen Polizeigesetzes grossen Wiederstand und es wird vom «Schnüffelstaat» gesprochen. Die Gegner bedienen sich nun auch noch der Stimmrechtsbeschwerde, welche sie damit begründen, dass der Stimmbürger manipuliert wurde, was ich ziemlich absurd finde. Dies passt ziemlich gut zum schmutzig geführten Kampf gegen das neue Gesetzt.
Bei der verdeckten Vorermittlung gilt jedoch wie bis anhin, dass diese nur mit richterlicher Genehmigung durchgeführt werden kann. Inhaltlich wird einzig der Anwendungsbereich angepasst, indem die örtliche Einschränkung gestrichen wird. Somit kann die Polizei unter falscher Identität sich in einen Drogen- oder Waffenhändlerring einschleusen oder im Chat wo Kinderpornographie angeboten wird, verdeckt vorermitteln. Unbescholtene Bürger haben von daher nichts zu befürchten, würden aber vor allem Kinder/Jugendliche von einem erhöhten Schutz, profitieren. Die verdeckte Fahndung ermöglicht der Polizei, Straftaten im virtuellen Umfeld effektiv und effizient zu verhindern. Bisher nutzten Kriminelle die Anonymität des Internets und die Gesetzeslücken schamlos aus, was durch die verdeckte Fahndung nun nicht mehr möglich ist. Dieses Vorgehen ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Es braucht konkrete Anhaltspunkte, dass eine Straftat vor der Ausführung steht sowie den Entscheid eines Polizeioffiziers. Ab einer bestimmten Dauer, braucht es aber eine gerichtliche Genehmigung. Gewonnene Erkenntnisse müssen innert 100 Tagen gelöscht/vernichtet werden, wenn sie nicht in ein Strafverfahren einfliessen. Nachträglich müssen die betroffenen Personen informiert werden, welche die Möglichkeit besitzen, vor Gericht Beschwerde einzureichen.
Das neue Polizeigesetzt hat klare Regeln für den Datenschutz definiert und entspricht sowohl rechtsstaatlichen als auch datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Mit der Annahme des Gesetzes, geben wir der Polizei ein zeitgemässes Instrument in die Hand, welches Verbrechen verhindern soll – daher sage ich Ja zum neuen Polizeigesetzt.