Unterstützung sozialer Einrichtungen

Soziale Einrichtungen, wie Behindertenwerkstätte, Sonderpädagogische Zentren, Widereingliederungswerkstätte, Behindertenwohnheime und Jungendarbeit, erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe in unserem Kanton. Diese Arbeit ist nicht ganz kostengünstig, aber sehr wertvoll für jeden einzelnen, welcher dies in Anspruch nehmen darf. Damit die sozialen [blockquote type=’bold‘ quoteAlign=’alignLeft‘ cite=‘ ‚]Ein Abbau am bestehenden Angebot kommt nicht in Frage[/blockquote]Einrichtungen im Kanton auch weiterhin professionell arbeiten können, brauchen diese die volle Unterstützung der Politik. Ein Abbau am bestehenden Angebot kommt für mich nicht in Frage, denn dies ist gleich zu setzen mit einem Qualitätsabbau, bei welchem der Klient der leidtragende ist. Dieser wird durch die fehlenden finanziellen Ressourcen nicht mehr professionell genug gefördert, macht dadurch weniger Fortschritte und kostet den Steuerzahler unter dem Strich mehr.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!

Die soziale Gerechtigkeit und das Solidaritätsprinzip haben bei uns in der Schweiz eine lange Tradition und einen grossen Wert. Nach diesen Gesichtspunkten sind auch unsere Sozialwerke aufgebaut, von welchem wir alle profitieren können, sofern wir Anspruch darauf haben. Leider ist es aber so, dass unsere Sozialwerke welche eine existenzsichernde Aufgabe haben, finanziell nicht ganz gesund da stehen. Daher ist es wichtig, diesen finanziell wieder auf die Beine zu helfen und[blockquote type=’bold‘ quoteAlign=’alignLeft‘ cite=‘ ‚]den Hebel dort ansetzen, wo Missbrauch betrieben wird[/blockquote]  den Hebel vor allem dort anzusetzen, wo Missbrauch betrieben wird. Im Sinne von „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, sollte im Kanton Sozialpolitik betrieben werden. Ein probates Mittel gegen Missbrauch sind strengere Auflagen, unangekündigte Kontrollbesuche oder der Einsatz von Sozialdetektiven. Wenn Verstössen aufgedeckt werden, müssen diese umgehend geahndet und sanktioniert werden, sei dies mit drastischen Bussen, Freiheitsstrafen oder Landesverweis.

Aktive Integration ist der Schlüssel zum Erfolg

Damit die Integration eines ausländischen Mitbürgers erfolgreich verlaufen kann, braucht es genau zwei Dinge – Unterstützung und Integrationswille. Jeder neu zugezogen ausländische Mitbürger, soll dazu verpflichtet werden, einen Deutschkurs besuchen zu müssen. Der Staat, respektive der Kanton ist für die Durchführung und die Finanzierung dieser Kurse verantwortlich. Wenn dieses Angebot jedoch nicht genutzt wird und auch kein Integrationswille vorhanden ist, sollte ein ausländischer Mitbürger auch kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung erhalten. Private Angebote wie z.B. die[blockquote type=’bold‘ quoteAlign=’alignLeft‘ cite=‘ ‚]erfolgreiche Integration setzt Unterstützung & Integrationswille voraus[/blockquote] von HEKS und Granges Melanges, bei welchen Frauen mit ihren Kindern über Gartenarbeit oder Konversationskurse Deutsch lernen, sind ideell und finanziell zu unterstützen. Auch auf der Ebene der Asylbewerber ist es wichtig, diese sinnvoll zu beschäftigen. Im Kanton gibt es diverse Beschäftigungsprogramme wie z.B. „saubere Gemeinden“, in welchen die Asylsuchenden auf freiwilliger Basis Flur- und Waldwege säubern. Die Beschäftigungsprogramme helfen mit, den Asylsuchenden eine sinnvolle Tagesstruktur zu ermöglichen. Ich bin davon überzeigt, dass ein Zusammenspiel nur funktioniert, wenn beide Seiten einen Schritt auf den Anderen zugehen. Um ein friedliches und verständnisvolles Zusammenleben zu erreichen, ist nur eine aktive Integration der Schlüssel zum Erfolg.

Wiederholungstäter gehören des Landes verwiesen

Leider gibt es unter unseren ausländischen Mitbürgern, wie auch unter uns Schweizern, solche die mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Meiner Meinung nach, hat jeder, egal ob Schweizer oder Ausländer, eine zweite Chance verdient. Ich sehe grundsätzlich das Gute im Menschen und hoffe darauf, dass nach einer Verurteilung die Einsicht überwiegt. Wenn aber ein Ausländer, wiederholt Delikte begeht, gehört dieser unabhängig vom Strafmass (auch bei einfacher Körperverletzung) des Landes verwiesen. Leider zählen heute eine Körperverletzung und ein Einbruchdiebstahl, welche[blockquote type=’bold‘ quoteAlign=’alignLeft‘ cite=‘ ‚]im Bereich der Kleinkriminalität ein deutliches Zeichen setzen[/blockquote] von derselben Person durchgeführt wurde, nicht als Wiederholungstat. Dies muss dringend im Gesetzt verändert werden. Dazu schreibt die CVP-Schweiz folgendes: „Es ist wichtig und notwendig, ein deutliches Zeichen im Bereich der „Kleinkriminalität“ zu setzen, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt“. Es ist unumgänglich diese härter anpacken zu können. Dies geht aber nur mit schnelleren und vor allem einfacheren Verfahren und einem genügen mit Personal ausgerüsteten Polizei- und Justizapparat. Somit könnte z.B. auch gegen den „Kügelidealer“ vom Bahnhof viel härtere Strafen ausgesprochen werden.

Schnellere Verfahren in der Asylpolitik

Unsere Asylpolitik soll restriktiv aber fair sein. Wichtig ist, dass wir unsere humanitäre Tradition als neutrales Land auch weiterhin aufrecht erhalten und Missbräuche mit all uns zur Verfügung stehenden Mittel bekämpfen. Auch wenn die Asylsituation beim Bund und im Kanton sehr angespannt ist, hat jeder Asylsuchende ein Anrecht auf ein faires und transparentes Verfahren. Wenn möglich soll wie bei den „Balkan-Romas“ ein Turboverfahren angewendet werden. Das erstinstanzliche Asylverfahren kann innert 48 Stunden abgewickelt werden und wenn jemand Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid einlegt, ist das Bundesverwaltungsgericht gesetzliche verpflichtet, innerhalb von fünf Arbeitstagen zu entscheiden. Somit ergibt sich ein definitiver Entscheid innert zweieinhalb Wochen, was sicher zur Entlastung der überfüllten Asylzentren führt. Leider dauern die Verfahrensabläufe aber immer noch all zu lange (Kostenfaktor),[blockquote type=’bold‘ quoteAlign=’alignLeft‘ cite=‘ ‚]Asylpolitik soll restriktiv aber<br /> fair sein[/blockquote] daher müssen diese unbedingt verkürzt werden. Weiter soll die Qualität der Verfahrensentscheide hoch und die Fehlerquote tief sein. Nur so schaffen wir auch eine Senkung der Attraktivität der Schweiz, solange aber die Unterstützungsgelder hoch und die Verfahrensdauer lang sind, bleiben wir weiterhin attraktiv! Wir müssen unbedingt darauf hin arbeiten, dass in Zukunft innerhalb max. eines Jahres, ein Asylverfahren definitiv abgeschlossen wird. Nur so schaffen wir Klarheit und vereinfachen auch die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung, welche auch eine positive Auswirkung auf die Standortsuche von Asylunterkünften haben könnte. Wenn jedoch unser humanitäres Handeln bewusst mit Füssen getreten, ausgenutzt und missbraucht wird, erfordert dies ein sofortiges und konsequentes Handeln. Jeder Asylant welcher sich nicht an unsere Gesetzesordnung hält und sich strafbar macht, gehört hinter Gitter oder wenn es die Menschenrechte zulassen, ausgeschafft.