Urheberrechte vs. Abkassieren
Die SUISA ist im Grundgedanken eine gute und wichtige Institution, welche für den Bund als Verwertungsgesellschaft zugunsten der Künstler Geld eintreibt. Sie vertritt die Urheberrechte ihrer Mitglieder (Künstler) und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen entschädigt werden. Diese Arbeit ist wichtig und kommt schlussendlich auch dem Künstler zu gute. Jedoch gibt es einige Punkte bei welchen ich mich fragen muss, ob man da nicht ein bisschen übers Ziel hinausgeschossen ist. Denn es geht leider oftmals nur noch um den Profit und gar nicht mehr ums eigentliche Prinzip. Laut dem Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) sind zwischen 1993 – 2008 die Urheberrechtsgebühren satte 121% angestiegen. Dies bescherte im Jahr 2008 der SUISA Gesamteinnahmen von 245 Millionen Franken, von welchen sie 20% oder anders gesagt 49 Millionen Franken für den Verwaltungsaufwand behalten konnten. Des Weiteren muss man auch das Jahresgehalt des SUISA Direktors ansprechen (Sfr. 360‘000.-), welcher im Vergleich mit dem Chef vom Bundesamt für Kultur (Sfr. 250‘000.-) geradezu Astronomisch ausfällt. Solche Löhne können nur bezahlt werden, wenn man immer neue Abgaben erfindet, welche die Einnahmen in die Höhe treiben. Dies geschah in der Vergangenheit und möchte auch in Zukunft von der SUISA weitergeführt werden. Der neuste Plan ist folgender: Beim Kauf eines USB-Sticks oder einer Festplatte, soll der Konsument eine Gebühr entrichten. Diese Gebühr wird heute schon beim Kauf eines Leerträgers wie CD, DVD, MP3 Player und Harddisk-Recorder erhoben. Mit diesem neuen Schritt würde der Konsument einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, welche absolut unnötig ist. Wieso sollte jemand der legal Musik herunterlädt und dafür eine Gebühren zahlt, dann noch beim Kauf eines Speichermediums ein zweites Mal und beim Brennen auf die CD ein drittes Mal bezahlen?! Ich habe schwer das Gefühl, dass es hier schon lange nicht mehr um die Urheberrechte geht, sondern nur noch ums Abkassieren – schade!