Ausschaffungsinitiative

By 0 Comment

Die liebe SVP hat es wieder einmal mehr geschafft, mit ihrer plakativen Kampagne, Ängste und Misstrauen in unserem Land zu schüren. Für meinen Geschmack sind die „Gegenentwurf-NEIN“ Plakate ziemlich geschmacklos und diffamierend gegenüber unseren ausländischen Mitbürgern. Aber zum Glück geht es nicht nur um Plakate sondern um Inhalte, welche die Ausschaffungsinitiative mit sich oder eben nicht mit sich bringt. Ich bin der Meinung, dass bei der Ausweisung straffälliger Ausländer dringender Handlungsbedarf besteht und bin für eine Ausschaffung von kriminellen Ausländern – aber zu welchem Preis!?

Dringender Handlungsbedarf sehe ich vor allem in unserem föderalistischen System, in welchen jeder Kanton unterschiedlich handelt und nicht jede Straftat gleich ahndet. So kommt es vor, dass der Kanton Solothurn nur wenig kriminelle Ausländer ausweist, während der Kanton St. Gallen eine härtere Haltung an den Tag legt und konsequent ausweist. Dies ist nicht nur unfair und willkürlich sondern führt innerhalb unseres Landes zu einer Rechtsungleichheit, welche unbedingt mit einer bundesweiten Lösung behoben werden muss. Die SVP versucht dies mit der lückenhaften Ausschaffungsinitiative und die Gegner mit dem Gegenvorschlag welcher auch hält was dieser verspricht, zu beheben. Nehmen wir folgende Beispiele: Jeder von uns hat sicher einen Kollegen aus Italien, Spanien, Albanien, Kroatien oder Sri Lanka, welcher einen C-Ausweis (Aufenthalts- & Arbeitsbewilligung) besitzt. Nun wird dein Kollege, welcher hier arbeitet und lebt, dummerweise Straffällig und bei einem Diebstahl oder mit 5 Gramm Cannabis erwischt. Laut der Ausschaffungsinitiative wird dieser bei beiden Taten ohne wenn und aber direkt ausgeschafft – ohne Prüfung der näheren Umstände. Bei einem Mord oder einer Vergewaltigung kann ich dieser Massnahme absolut zustimmen und auch nachvollziehen, aber bei einem Pauschaldelikt wie einem Diebstahl oder dem Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch ist dies absolut inakzeptabel und willkürlich. Beim Gegenvorschlag ist dies definitiv besser geregelt, denn dort ist die schwere der Tat entscheidend und jeder Einzelfall wird vom Gericht beurteilt. Ein Ausländer wird nur ausgeschafft, wenn er für die Straftat mindestens ein Jahr Freiheitsentzug erhält, was darunter liegt wird gar nicht berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Ausschaffungsinitiative nicht rechtsstaatlich ist und sie der Europäischen Menschenrechts- und der Kinderrechtskonvention widerspricht. Bei einer Annahme könnte dies zu endlosen Rechtsstreitereien führen, bei welchen man Schlussendlich den Kürzeren zieht und dem Schweizer Staat einen grossen Imageschaden beschert.

Leider wurden in letzter Zeit der faire politische Wettkampf mit Füssen getreten und dies ist nicht zuletzt die Schuld der SVP-Exponenten. Denn diese haben die Stimmung im Volk so angeheizt und emotionalisiert, dass es auch mir zum Teil unmöglich war, sachlich mit jemandem über dieses Thema zu diskutieren. Das vor allem junge Schweizer Volk ist in Rage und möchte unbedingt ein klares Zeichen gegen kriminelle Ausländer setzten, nur zu welchem Preis?! Ich für mich versuche sachlich zu bleiben und werde die Initiative klar ablehnen und den Gegenvorschlag annehmen. Dies nicht bloss um ein Zeichen zu setzen, sondern um die Probleme auf eine restriktive aber faire Art und Weise zu lösen.