Hanf im Visier der Justiz

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Wer in letzter Zeit aufmerksam die Zeitung gelesen hat, der stiess immer wieder auf unglaubliche Geschichten, welche sich um den ewigen Kampf gegen den Hanf drehen. Zum einen ist da die Einheitspolizei in Biel, welche mit ihren lächerlichen Aktionen allen Balkon-Hanfpflanzenbesitzer den Kampf angesagt hat und zum anderen behindert ein sturer Staatsanwalt aus dem Kanton Solothurn, einen Hanfbauern beim Ernten seiner Industriehanfstauden, welche er zur Weiterverarbeitung von Bier und Kosmetika gebraucht. In beiden Fällen frage ich mich, ob die Polizei respektive Justiz keine dringendere Fälle auf zu klären hat oder es für diese einfacher ist, auf wehrlose Bürger los zu gehen als auf gut organisierte Drogenhändler?!

Der Heriswiler Hanfbauer, pflanzt schon seit vielen Jahren Industriehanf an, welchen er jeweils im Herbst erntet. Dieser wird zur Weiterverarbeitung getrocknet und für die Produktion von Öl und Bier verwendet. Der angepflanzte Industriehanf hat einen THC-Gehalt von 1% (festgelegte Grenze der Bundesverwaltung) und ist für Kiffer uninteressant, denn die Wirkung ist gleich null. Ein Hanfkraut welches zur Betäubungsmittelgewinnung draussen angebaut wird, hat bis zu etwa 6% THC-Gehalt und weisst eine berauschende Wirkung auf. Beim Hanfbauern aus dem Kanton Solothurn wurden bei einer Probe einen THC-Gehalt von 1,1% festgestellt, worauf der Staatsanwalt ein Strafverfahren eröffnete und dem Bauer verbot die Ernte einzufahren. Dies hatte zur Folge, dass der Hanfbauer eine Beschwerde beim Obergericht einreichte, welche ihm erlaubte unter Polizeiaufsicht den Hanf zu ernten. Für den Transport in eine Trocknungsanlage ins Seeland wurde der Bauer von einer Polizeipatrouille und der Securitas begleitet, welche übrigens den Hanf rund um die Uhr bewacht, bis die Justiz das endgültige Schicksal der Pflanzen besiegelt hat. Diese Aktion ist absolut übertrieben, unnötig und kostet uns Steuerzahler eine ganze Stange Geld. Jean-Pierre Egger Präsident von den Schweizer (Bauern-)Hanffreunde sagt folgendes dazu: „Die ganze Bewachungsaktion könnte den Solothurner Steuerzahler rund 150‘000 Franken kosten – nur damit der Staatsanwalt seinen Ego-Trip ausleben kann“. Da muss man sich schon fragen, wo die Verhältnismässigkeit liegt und ob ein solch egoistisches Handeln des Staatsanwalts nicht auch rechtlich bestraft gehört.

Leider ist es auch so, dass nur in den Kantonen Solothurn und Bern Kontrollen auf Hanffeldern stattgefunden haben, welche auf ihren THC-Gehalt kontrolliert wurden. Eine weitere fragwürdige Kontrolle respektive Razzia hat der neue Chef der Bieler Einheitspolizei angeordnet. In der Stadt Biel wurden „Hobby-Gärtner“, welche Hanf für den Eigenbedarf auf Balkone und Terrassen anpflanzten, beschlagnahmt und angezeigt. Mit solchen sinnlosen Aktionen treibt man den Konsumenten von sogenannt weichen Drogen unnötig in die Mühle der Justiz und verstopft zugleich die so wichtigen Ressourcen der Justizbehörden, welche sich eigentlich für den Kampf gegen Drogenhändler, welche harte Drogen wie Kokain verkaufen, richten sollte!