Von Finanz- & Lastenausgleich bis Pauschalsteuer

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Kantonales Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden

Mit dem neuen Gesetzt wird der innerkantonale Finanzausgleich, vergleichbar mit dem Finanzausgleich beim Bund (NFA), komplett neu organisiert. Drei Dinge beinhaltet der Finanzausgleich, welche absolut neu sind. Es sind dies die Schülerpauschalen, welche jährlich aufgrund der neusten Kennzahlen, unabhängig von der Finanzkraft der Gemeinden festgelegt wird, diese löst die kantonale Subventionierung der Lehrerlöhne ab. Weiter wird der horizontale Ressourcenausgleich eingeführt, welche jede Gemeinde dazu zwingt, deren Staatsteuerkraft über dem kantonalen Durchschnitt liegt, zwischen 30 und 50 Prozent ihres „Überschusses“ in den Finanzausgleichstopf einzuzahlen. Im vertikalen Ressourcenausgleich garantiert und finanziert der Kanton die steuerschwachen Gemeinden zwischen 80 und 100 Prozent des Durchschnittswertes. Der Lastenausgleich ergänzt den horizontalen & vertikalen Ressourcenausgleich. Dabei werden Zentrumslasten ausgeglichen, sowie auch Gemeinden welche aufgrund ihrer geografisch-topografischen Lage (abgelegene Gemeinde) hohe Kosten tragen oder durch ihre sozio-demografische Struktur (hoher Ausländeranteil) belastet sind.

Durch den neuen Finanzausgleich werden indirekte Finanzausgleichsmechanismen abgeschafft, Geldflüsse transparenter gemacht und der Ressourcenausgleich wird ausgebaut. Indem die Regierung und der Kantonsrat jährlich die einzelnen Ausgleichsgefässe anpassen kann, wird der neue Finanzausgleich einfacher zu steuern sein und man kann viel schneller als bisher auf die Bedürfnisse der finanzschwachen Gemeinden reagieren können. Der neue Finanzausgleich strebt ein angemessener Ausgleich zwischen den Gemeinden im Kanton an, hilft den schwachen und stärkt die Solidarität unter den Gemeinden. Ziel ist es, die heutige Steuerspannbreite von 60 bis 150 Prozentpunkte, etwas moderater zu gestalten. In erster Linie werden die ressourcenschwächsten Gemeinden von den Ausgleichszahlungen profitieren, welche dadurch auf ein Niveau gehoben werden, damit diese mit den anderen mithalten können.

Insgesamt werden künftig mehr finanzielle Mittel in den Finanzausgleich fliessen als bisher. Neben den 15 Mio. Franken des Kantons kommen in den nächsten Jahren vonseiten der reichen Gemeinden zusätzlich 15 Mio. Franken dazu. Die zehn betroffenen Gebergemeinden, werden mit mehr als fünf Prozent des einfachen Staatssteueraufkommens belastet. Diese bleiben aber alle unter dem Strich, überdurchschnittlich finanzstark! Gesamthaft gesehen werden 80 Prozent der Gemeinden eine finanzielle Entlastung erfahren, was sicher allen Gemeinden gut tut und dem Kanton sicher nicht schadet.

Wer die Solidarität unter den Gemeinden stärken möchte, was ich absolut befürworte, der ist gut beraten am 30. November ein JA in die Wahlurne zu legen. Übrigens, wer dem Finanzausgleich zugestimmt hat, sollte konsequenterweise auch der Steuerungsgrössen im direkten Finanzausgleich zustimmen!

Nationale Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jeder Bürger vor dem Fiskus gleich behandelt wird und nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steuern bezahlen muss. Dem ist aber nicht so, etwas mehr als 5’600 ausländische Multimillionäre profitieren von einem schweizerischen Steuerprivileg, der sogenannten Pauschalbesteuerung. Anstelle des effektiven Einkommens und Vermögens, versteuern diese in der Regel „nur“ den 7-fachen Mietwert ihrer Wohnung. Diesen Umstand wollen nun die Initianten mit der Abschaffung der Pauschalsteuer ändern. Irgendwie verständlich, ja sogar fast sympathisch, denn als Normalbürger kann man von diesem für uns ungerechten Steuerprivileg nicht profitieren – also weg damit?

Wer genau hinschaut stellt aber fest, dass z.B. in unserem Kanton nur gerade acht ausländische Staatsangehörige von der Pauschalbesteuerung profitieren. Somit kann getrost gesagt werden, dass für unseren Kanton die Initiative keine finanzielle Bedeutung hat. Für jeden Kanton sieht dies aber anders aus, denn z.T. bringt dies grosse finanzielle und wirtschaftliche Vorteile mit sich, von welchen Gemeinden, Kantone und schlussendlich auch die Allgemeinheit profitiert.

Daher macht es wenig Sinn, wenn via Initiative die Kantone gezwungen werden etwas abzuschaffen, was bei einzelnen gut funktioniert. Einige Kantone haben von sich aus die Pauschalbesteuerung bereits abgeschafft, den Anderen soll die Möglichkeit nicht genommen werden, selbst zu entscheiden. Daher lehne ich die Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer ab!