Kurzerklärung zu Pädophilen- & Hausarztinitiative

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18.mai2014Berufsverbot für Pädophile
Noch selten hat mich eine Initiative in meiner Entscheidungsfindung derart unschlüssig gemacht, wie die Pädophilen-Initiative. Die Initianten verlangen, dass Personen welche sich an Kindern oder einer abhängigen Person sexuell vergehen, endgültig das Recht entzogen wird, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen auszuüben. Mein gesunder Menschenverstand sagt ganz klar JA, denn es geht um ein verabscheuungswürdiges Verbrechen an Kinder und Behinderten, welche eine lebenslange Traumatisierung mit sich herumtragen müssen. Meistens handelt es sich um Wiederholungstäter, welche sowieso nicht therapierbar, geschweige den geheilt werden können. Daher ist es richtig und wichtig, diese von Kindern fern zu halten, sei es im Beruf oder in der Freizeit. Im Übrigen bleiben den verurteilten Pädophilen hundert andere Berufe zur Verfügung, diejenigen hingegen mit Kontakt zu Kindern, bleiben ihnen lebenslänglich verboten. Tönt ziemlich krass und darum lässt es mein Verstand zweifeln, ob es korrekt ist, ein zwingendes und endgültiges Tätigkeitsverbot zu verhängen. Denn wir befinden uns in einem Rechtsstaat, in welchem jeder vor dem Gesetze gleich ist und das Recht auf einen fairen Prozess hat, egal was er verbrochen hat. Mit der Annahme der Initiative entziehen wir den Richtern die Entscheidungsgrundlage und diese haben nicht mehr die Möglichkeit, im Einzelfall zu entscheiden, was angemessen ist. Sie sind verpflichtet, ein lebenslängliches Arbeitsverbot mit Kindern auszusprechen. Wollen wir das wirklich? Selbst der forensische Psychiater Marc Graf, welche täglich mit Pädophilen zu tun hat, findet das Anliegen zu Radikal. Steigt nicht die Gefahr, indem wir Ängste schüren und eine neue Gruppe von Menschen (Pädophile) ausgrenzen, dass es noch mehr Opfer gibt – wollen wir das wirklich?! In der Schule gibt es laut Beat Zemp, obersten Lehrer unseres Landes, bereits heute eine klare Regelung, welche pädophilen Lehrer nach einer begangenen Straftat, das Lehrerpatent entzieht. Des Weiteren landen diese auf einer schwarzen Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz, was einem totalen Berufsverbot gleichkommt. Auch das Strafgesetz sieht für verurteilte Pädophile einen speziellen Passus vor, welcher ein Berufsverbot für bestimmte Berufe vorsieht. Nun stellt sich aber die Frage, wieso dieses von Schweizer Gerichten praktisch nie zur Anwendung kommt und ein Verurteilter trotzdem wieder eine Anstellung als Lehrer erhält? Ich kann gut nachvollziehen, dass dem Volk diese Massnahmen nicht genügen und eine härtere Gangart zum Schutze der Kinder einfordert. Der Bundesrat wie auch das Parlament sieht klaren Handlungsbedarf, jedoch wollen diese nicht ganz soweit gehen, wie dies die Initianten fordern. Daher haben diese eine Gesetzesrevision beschlossen, welche nur bei einer Ablehnung der Initiative ab 1. Januar 2015 direkt in Kraft tritt und rechtsstaatlich konform ist. Diese sieht für verurteilte Pädophile ein Rayon- und Kontaktverbot sowie ein zehnjähriges berufliches wie ausserberufliches Verbot mit Kindern und Abhängigen vor, welches bei Bedarf auch auf lebenslänglich ausgedehnt werden kann. Eine Entscheidung zu treffen, ist hier nicht ganz einfach. Was gewichtet man jetzt stärker, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit des indirekten Gegenvorschlags oder der bedingungslose Schutz der Kinder und Behinderten, mit all seinen harten Konsequenzen, welche die Initiative fordert? Ehrlich gesagt weiss ich es nicht … mit Bestimmtheit aber kann ich sagen, dass das Gesetz nach der Abstimmung so oder so verschärft und dadurch der Schutz der Kinder und Abhängigen verbessert wird!

Hausärzte noch gefragt?
Ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung, decken in der Schweiz die rund 8000 praktizierenden Hausärzte ab. Wer erkrankt oder verunfallt, muss nicht extra in den Notfall (Spital) fahren, sondern kann ohne weiteres seinen Hausarzt in der Nähe aufsuchen und sich behandeln lassen. Dieser medizinische „vor-Ort-Service“, wird von der Bevölkerung sehr geschätzt und rege in Anspruch genommen. Um dieses Erfolgsmodell auch Morgen noch anbieten zu können, braucht es genügend Hausärzte. Diese drohen aber in naher Zukunft auszugehen, denn ein Grossteil von ihnen steht vor der Pension und gleichzeitig fehlt der Nachwuchs. Ein weiterer Grund besteht darin, dass die Menschen immer älter werden. Mit dem Alter nehmen chronische und mehrfache Erkrankungen zu und diese müssen durch jemanden behandelt werden. Aus dieser Überlegung heraus, lancierten im Jahr 2010 die Hausärzte die Initiative „Ja zu Hausarztmedizin“. Das Parlament sah die Problematik und arbeitete einen Gegenentwurf aus, welcher nicht nur die Hausarztmedizin sondern die medizinische Grundversorgung als ganzes stärken möchte. Dies wiederum veranlasste die Initianten ihrer Initiative zurück zu ziehen und daher kommt jetzt auch nur der direkte Gegenvorschlag vors Volk. Dieser besagt, dass der Bund und die Kantone den Auftrag erhalten, „für eine ausreichende, allen zugänglichen medizinische Grundversorgung von hoher Qualität“, zu sorgen. Dies beinhaltet die Förderung und Ausbildung der Hausarztmedizin und Fachpersonen im Pflege- und Therapiebereich. Zukunftsmodelle wie Gemeinschaftspraxen und Gesundheitszentren sollen zu einer engeren Vernetzung der verschiedenen Disziplinen führen, von welchen auch die Patienten profitieren können. Des Weiteren wird durch die neu geschaffene Möglichkeit auch Teilzeitarbeit möglich, welche den Hausarztberuf auch für junge Ärzte wieder attraktiv werden lässt. Ich bin davon überzeugt, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen, die medizinische Grundversorgung auch weiterhin gewährleistet ist und der Hausarztbesuch in meiner Nähe stattfindet, so wie es sich jeder wünscht. Daher stimme ich am 18. Mai – JA!