Pensionskassensanierung
Eine der wichtigsten Vorlagen über welche wir am 28. September abstimmen, ist die Sanierung der kantonalen Pensionskasse Solothurn (PKSO). Diese weist einen Deckungsgrad von gerade Mal 75.2 Prozent aus. Dies kommt daher, weil sich unser Kanton zu lange auf die Staatsgarantie verlassen, wie übrigens auch andere Kantone und eine Unterdeckung einfach in Kauf genommen haben. Durch die fehlende Verzinsung, konnten der Kanton und die Gemeinden in den letzten Jahrzehnten zwar viel Geld einsparen, dieses fehlt aber jetzt in der PKSO. Nun ist es aber so, dass der Bund mit den Änderungen des BVG die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dazu auffordert, ihren Deckungsgrad rückwirkend auf den 1. Januar 2014 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Der Regierungsrat erachtet jedoch eine Vollkapitalisierung (100 Prozent Deckung) als vorteilhafter, zumal damit die Probleme, welche sich bei einem weiterhin bestehenden Fehlbetrag ergeben würden, somit langfristig gelöst werden können. Um die Anhebung des Deckungsgrades auf 100 Prozent zu erreichen, benötigen wir Mittel in der Grössenordnung von 1.1 Milliarden Franken. Dieser Betrag soll im verlaufe der nächsten 40 Jahren wieder in die PKSO zurückfliessen.
Zur Ausfinanzierung stehen zwei Varianten zur Auswahl: Bei der Variante 1 übernehmen der Kanton (980 Mio. Franken), die Einwohnergemeinden (118 Mio. Franken) und die angeschlossenen Unternehmungen gemeinsam den Fehlbetrag. Variante 2 sieht einzig der Kanton (1.1 Milliarden Franken) und die angeschlossenen Unternehmungen vor, welche den Fehlbetrag übernehmen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, beide Ausfinanzierungsvarianten abzulehnen, was aber nicht zu empfehlen ist. Denn dann droht eine harte Sanierung nach Bundesrecht. Diese schreibt eine Vollkapitalisierung innert 10 Jahren vor, was einem finanziellen Debakel gleichkommt. Denn die 1.1 Milliarden Franken sind fast dreimal soviel wie uns das Kantonalbanken-Debakel gekostet hat. Daher ist es unglaublich wichtig, der Sanierung der PKSO unbedingt zuzustimmen!
Um sich ein Bild zu verschaffen was es bedeutet, wenn die Gemeinden wie bei Variante 1 mitbezahlen müssen, ergeben sich jährliche Mehrbelastungen von 322‘000 Franken für Grenchen, 50‘000 Franken für Mümliswil oder 343‘000 Franken für Olten. Auf die Dauer von 40 Jahren ist dies eine markante Mehrbelastung der Gemeinden, welche in den meisten Fällen nur mit einer Steuererhöhung zu stemmen wäre. Daher empfehle ich die Annahme der Variante 2, obwohl mir sehr bewusst ist, dass die Gemeinden sehr wohl vom Finanzloch in der PKSO profitiert haben, sollten diese aber nicht unnötigerweise noch mehr belastet werden. Trotz allem gilt, auch wenn der Kanton die Kosten der Sanierung trägt, wir als Steuerzahler in irgendeiner Form uns an den Kosten beteiligen werden müssen – den ohne uns geht es gar nicht!