Erbschaftssteuer-Initiative
Am 14. Juni stimmen wir über die Erbschaftssteuer-Initiative ab. Diese sieht vor, die bisherigen kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern durch eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer zu ersetzen. Neu sollen Nachlässe und Schenkungen, nach Abzug eines einmaligen Freibetrags von 2 Mio. Franken, mit 20 Prozent besteuert werden. Dazu kommt, dass Schenkungen rückwirkend ab 1. Januar 2012 erfasst und berücksichtigt werden. Der daraus erzielte Steuerertrag soll zu zwei Drittel an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone gehen.
Auf den ersten Blick sieht die Initiative ziemlich verlockend aus. Diese verspricht eine Vereinfachung des Erbschaftssteuersystems, generiert Mehreinnahmen von “den Reichen“ und füllt damit die leeren Kassen der Kantone und der AHV. Leider geht dabei vergessen, dass fast alle Kantone die Erbschaftssteuer für direkte nachkommen bereits abgeschafft haben. Nun sollen diese laut Initiative wie entfernte Verwandte und bekannte wieder zur Kasse gebeten werden. Dies kommt einem Rückschritt gleich, bedeutet ein massiver Eingriff in die kantonale Steuerhoheit und ist zugleich ein unnötiger Angriff auf die Steuerautonomie der Kantone. Stossend ist auch die Mehrfachbesteuerung, welche mit der Einführung der Erbschaftssteuer von 20 Prozent erfolgen wird. Nachdem zuerst auf dem Einkommen eine Einkommensteuer und jährlich wiederkehrend die Vermögenssteuer bezahlt wurde, wird sich der Staat noch ein drittes Mal an den gleichen Geldern bedienen dürfen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Rückwirkung, welche Schenkungen von mehr als 20’000 Franken pro Jahr und Person rückwirkend per 1.1.2012 der Besteuerung unterliegen. Die Rückwirkung verstösst gegen anerkannte Spielregeln wie z.B. Rechtssicherheit, Treu und Glauben und stellt generell das Vertrauen der Bürger in das staatliche Handeln in Frage. Dies beweist auch die Haltung der staatspolitischen Kommission des Nationalrates, welche sich kürzlich dafür ausgesprochen hat, dass Volksinitiativen mit rückwirkenden Bestimmungen in Zukunft für ungültig erklärt werden, weil diese Rechtsunsicherheit schafft.
Der letzte und fast wichtigste Punkt betrifft ein grosser Teil der KMU, welche nicht in der Lage wären, eine 20-prozentige Erbschaftssteuer zu bezahlen. Viele Erbberechtigte wären gezwungen, ihr Erbe (Familienunternehmen) zu verkaufen, damit sie die Erbschaftssteuer bezahlen könnten. Somit würde auch die Weitergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation verunmöglicht. Den zahlungskräftigeren KMU werden flüssige Mittel entzogen, welche dann für wichtige Investitionen nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Dass dies einen negativen Einfluss auf die Wirtschaft und deren Arbeitsplätze haben wird, ist wohl allen klar. Daher gibt es am 14. Juni nur eines, ein NEIN zur Erbschaftssteuer-Initiative!