Stipendieninitiative & PID

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Stipendieninitiative
Die Stipendieninitiative fordert eine bundesweite Harmonisierung der Stipendienvergabe. Anstelle der Kantone soll neu der Bund für die Vergabe zuständig sein. Weiter fordern die Initianten, dass die Ausbildungsbeiträge einen minimalen Lebensstandart garantieren sollen, was einem jährlichen Betrag von mindestens 24’000 Franken entspricht. Im Grunde ist das Anliegen der Initianten nachvollziehbar, denn die kantonalen Unterschiede sind zum Teil riesig. Einige Kantone zahlen wenig Geld an viele Studenten, andere berücksichtigen wenige Studenten mit viel Geld. Trotzdem ist eine totale Vereinheitlichung der Stipendienvergabe, mit der Verlagerung der Kompetenz von den Kantonen zum Bund, der falsche Weg. Die unterschiedlichen Lebenshaltungs- und Studienkosten, machen das Ganze auch nicht einfacher. Daher bin ich der Überzeugung, dass die Kantone die besseren Stipendienvergeber sind, denn diese kenne die Bedürfnisse der Studierenden und können die Lebenshaltungskosten besser berücksichtigen als der Bund. Ein letzter negativer Punkt betrifft die Mehrkosten, welche die Stipendieninitiative mit sich bringt. Leider lässt der Initiativtext offen, ob und wie stark sich die Kantone finanziell beteiligen müssen. Eines aber ist klar, laut den Initianten würden uns die Stipendieninitiative jährlich 450 bis 500 Millionen Franken Mehrkosten verursachen, welche wir uns gar nicht leisten können! Aus diesen Gründen lehne ich die Stipendieninitiative ab.

Präimplantationsdiagnostik
Die Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) beinhaltet folgende Kernfrage: Dürfen Embryonen, vor dem Einsetzen in den Mutterleib, untersucht werden dürfen? Dies ist eine hoch ethische Frage, welche die persönliche Haltung eines jeden Menschen betrifft und jeder für sich beantworten muss. Die gesetzliche Grundlage dazu besagt, dass Fortpflanzungsverfahren mittels PID nur angewendet werden darf, wenn andere Methoden zur Behandlung der Unfruchtbarkeit eines Paares nicht erfolgversprechend sind, oder wenn die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit auf die Nachkommen nicht anders abgewendet werden kann. Den erblich vorbelasteten Paaren blieb bisher nur die Möglichkeit, schwanger zu werden und es darauf ankommen zu lassen. Dies bedeutet, dass erst im dritten Monat mittels Pränataldiagnostik festgestellt werden konnte, ob der Fötus die Erbkrankheit aufweist oder nicht. Auf den Krankheitsbefund, folgt meist ein Abbruch. Nun fragt sich, ob diese Risikomethode, welche gesetzlich anerkannt ist, ethisch vertretbar ist? Bei ungewollt kinderlosen Paaren, ist eine künstliche Befruchtung meist die letzte Hoffnung. Leider ist dies nicht mit Erfolg gekrönt und oftmals mit Fehlgeburten und viel Leid verbunden. Statistisch gesehen ist nur jeder vierte Embryo in der Schweiz überlebensfähig. Auch hier stellt sich die Frage, ob dies ethisch vertretbar ist? Die betroffenen Paare sind vom Schicksal betroffen, können nichts für ihre Situation und sollen daher auch Anrecht auf einen Kinderwunsch haben dürfen. Wenn wir mittels PID den Kinderwunsch verwirklichen können, macht die Zulassung absolut Sinn und ist auch ethisch vertretbar. Betroffene Paare sollen die Möglichkeit erhalten, ihren ganz privaten Entscheid treffen zu können. Dies war bisher aber gar nicht möglich, weil die PID in der Schweiz verboten ist. Bei der Abstimmung geht es nicht darum, alles zuzulassen was in der heutigen Medizin möglich ist, also wird es dank unserem restriktiven Gesetz auch keine Designerbabys geben. Am 14. Juni stimmen wir über eine Verfassungsänderung ab, welche die Frage klärt, ob wir die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, dass die PID medizinisch durchgeführt werden kann. Dies hat bei einer Annahme, keine direkten gesetzlichen Änderungen zur Folge. In einem zweiten Schritt, sofern die Verfassungsänderung vom Volk angenommen wurde, wird über die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesänderung mittels Volksabstimmung entschieden. Entscheiden wir doch im Sinne der betroffenen Paare und legen ein JA in die Urne.

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