Einbürgerungsinitiative

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Die vereinfachte Einbürgerung ist auf der politischen Agenda ein Dauerthema, über welches das Volk seit 1983 bereits viermal abstimmen konnte, jedoch ohne Erfolg. Die jetzige Vorlage beinhaltet die vereinfachte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration, welche nach ganz klaren Kriterien und Richtlinien, ohne Automatismus, mittels Antrag die erleichterte Einbürgerung beantragen kann. Jeder Antrag wird als Einzelfall behandelt, nach seiner Richtigkeit geprüft und nötigenfalls (inklusive Begründung) auch abgelehnt. Unsere Kriterien sind zum Vergleich mit anderen europäischen Länder ziemlich streng und sehen folgendes vor: Der Antragssteller darf nur bis zum 25. Lebensjahr einen Antrag stellen. Ein Grosselternteil muss zwingend in der Schweiz geboren sein oder muss eine Aufenthaltsgenehmigung erworben haben. Ein Elternteil muss im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein, mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. Des Weiteren muss der Antragssteller in der Schweiz geboren, im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. Wer jedoch straffällig geworden ist oder Sozialhilfe bezieht, hat kein Anrecht auf eine erleichterte Einbürgerung! Wegfallen würden jedoch Sprachtests wie auch das Vorsprechen vor der Einbürgerungskommission. Die Gemeinden und Kantone haben aber auch weiterhin das Anrecht, sich zu jedem Einzelfall zu äussern. Wenn sie der Meinung sind, dass der Antragssteller schlecht integriert ist, kann die Einbürgerung verwehrt werden.

Übrigens vom vereinfachten Verfahren können Menschen wie du und ich profitieren, welche unsere Sprache fliessend sprechen, bestens integriert und hier zu Hause sind, aber keinen roten Pass besitzen. Betroffen sind rund 25‘000 Menschen, welche zu rund 99 Prozent europäischer Herkunft sind, der überwiegende Teil mit Wurzeln im katholischen Italien. Davon werden sich laut Schätzungen vom Bund jährlich 2‘500 Personen einbürgern lassen. Dabei von einer Masseneinbürgerung zu sprechen, ist wohl etwas sehr weit hergeholt. Abstimmungstechnisch muss noch folgendes festgehalten werden. Bei der Vorlage geht es um eine Verfassungsänderung, welche nicht nur dem Volks- sondern auch einem Ständemehr unterliegt. Dies bedeutet, dass neben der Mehrheit des Volkes auch die Mehrheit der Kantone zustimmen muss, damit eine Verfassungsänderung überhaupt in Kraft treten kann. Die Verfassungsänderung bringt ein vereinfachtes Verfahren mit sich, von welchem gut integrierte ausländische Mitbürger, welche die strengen Auflagen erfüllen, profitieren können. Dies ist nicht mehr als fair und eine natürliche Folge der angestrebten Integration unserer Politik – daher ein JA am 12. Februar zur erleichterten Einbürgerung!

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